Urteil: Bank haftet bei auf Versandweg gestohlener Debitkarte
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank einem Kunden Schadensersatz zahlen muss, wenn dessen Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt und Unbefugte damit Geld abheben. Das Gericht gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Berufung eines Kontoinhabers gegen seine Sparkasse statt., Der Kläger hatte Ende Juni 2019 ein neues Girokonto eröffnet und gut 300.000 Euro überwiesen. Die Sparkasse versandte die dazugehörige Debitkarte an seine Adresse in Frankfurt. […]