EuGH erlaubt Ermittlungen bei Scheinehe-Verdacht nach Einbürgerung
EU-Staaten dürfen auch im Nachhinein gegen eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil., Im konkreten Fall ging es um einen Drittstaatsangehörigen, der als Student nach Irland kam und kurz vor Ablauf seines Aufenthaltstitels eine Unionsbürgerin heiratete. Infolge der Eheschließung erhielt er eine Aufenthaltskarte und erwarb später die irische Staatsangehörigkeit., Die […]