Urteil: Doch kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige
Wehrpflichtige in Russland sind nicht allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes subsidiär schutzberechtigt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden. Es hob damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf., Einem im Jahr 2004 geborenen Kläger hatte das Verwaltungsgericht Berlin noch subsidiären Schutz zugesprochen, weil es "beachtlich wahrscheinlich sei, dass er sich dem Druck zu seiner Verpflichtung als so genannter `Vertragssoldat` nicht werde widersetzen können", wie es hieß. Als "Vertragssoldat" […]