Verfassungsgericht schränkt Nutzung von “Staatstrojaner” ein
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen die gesetzlichen Regeln zur digitalen Überwachung durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden überwiegend bestätigt - die Nutzung des sogenannten "Staatstrojaners" aber teilweise eingeschränkt., Das Gericht teilte am Donnerstag mit, dass der Erste Senat in den Verfahren "Trojaner I" und "Trojaner II" nur einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt habe. Die entsprechenden Verfassungsbeschwerden sind demnach größtenteils bereits unzulässig. Die Beschwerdeführenden hätten die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung überwiegend nicht hinreichend […]