OLG: Bank muss Kunden aktiv über unwirksame AGB informieren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank verpflichtet ist, ihre Kunden aktiv über die Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Im konkreten Fall geht es um eine Regelung, die Verbraucher zur Zahlung eines Verwahrentgelts für Spareinlagen verpflichtet, teilte das Gericht am Montag mit. Die Bank muss die betroffenen Kunden demnach per Post oder E-Mail anschreiben., Die Bank war zuvor vom Bundesgerichtshof rechtskräftig verurteilt worden, […]