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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant eine deutliche Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, um Cyberangriffe auf deutsche Ziele abzuwehren., “Es reicht nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen”, sagte Dobrindt dem “Handelsblatt”. Sein Haus bereite eine Gesetzesänderung vor, “damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen”., Laut Dobrindt geht es dabei nicht um Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. “Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen”, sagte er. “Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen.” Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe zu führen, es gehe um “reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen”., Dobrindt hält für die neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden keine Grundgesetzänderung für notwendig. “Richtig ist, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache ist”, sagte er. “Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind.” Und sie arbeiteten teilweise dazu mit den Ländern zusammen. Der Gesetzentwurf für die Möglichkeit, Cyber-Abwehrschläge durchführen zu können, wird laut Dobrindt gerade erarbeitet und soll im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden., Foto: Alexander Dobrindt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Geschrieben von: Radio Osnabrück Redaktion
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