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Das Bundeskartellamt hat das Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgeschlossen. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, bewertet sie die Regelung im deutschen Profifußball weiterhin für kartellrechtlich zulässig. Voraussetzung für die Zulässigkeit sei jedoch, dass die Regel “konsequent und ohne sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede” angewendet werde., Die Bewertung basiert auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die besagt, dass Regeln, die den Wettbewerb beschränken, zulässig sein können, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen. Die 50+1-Regel zielt darauf ab, die Vereinsprägung und die Mitgliederpartizipation zu fördern. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte, dass die DFL bei der Anwendung der Regel auf einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und die Mitbestimmung der Fans achten solle. Zudem müsse die DFL sicherstellen, dass die Regel auch bei Abstimmungen innerhalb der Liga konsequent beachtet werde. Darüber hinaus gebe es bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs “Nachbesserungsbedarf”., Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlass, gegen die 50+1-Regel vorzugehen, da sie das Gemeinwohlziel der Mitbestimmung im Profifußball erfülle. “Wir führen kein Verfahren zur Untersagung der 50+1-Regel und wir leiten nun auch keines ein”, sagte Mundt. Eine Untersagung der Regel würde der Behörde zufolge die Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen einschränken und die Klubs vollständig für Investoren öffnen. Die konkrete Ausgestaltung der Regel in der Verantwortung der DFL liege. Fristen für Anpassungen wurden in der Entscheidung nicht gesetzt., Foto: Offizieller Spielball am 08.08.2026, via dts Nachrichtenagentur
Geschrieben von: Radio Osnabrück Redaktion
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