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Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. “Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht”, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem “Tagesspiegel”. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. “Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist”, sagte Münch., Der BKA-Präsident argumentierte: “In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.” Aber: “In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.”, Münch forderte dementsprechend: “Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.” Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen., Foto: Computer-Nutzer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Geschrieben von: Radio Osnabrück Redaktion
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