Religionsbeauftragter begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt., "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Rechte der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen gestärkt worden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Damit entspricht das Bundesverfassungsgericht der besonderen Rolle der Kirchen in unserem Verfassungsstaat. Das grundgesetzlich garantierte religiöse Selbstbestimmungsrecht gibt den Kirchen einen wichtigen Gestaltungsspielraum, der sie von anderen Organisationen unterscheidet.", Der […]