BGH bestätigt Urteile gegen Höcke
Die im Mai und Juli letzten Jahres gegen Björn Höcke ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat Höckes Revisionen verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Das Landgericht Halle (Saale) hatte Thüringens AfD-Landeschef in zwei Verfahren zu Geldstrafe von 100 und 130 Tagessätzen verurteilt - insgesamt knapp 30.000 Euro., Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Höcke 2021 als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung für die […]