Freisprüche im Prozess um Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden., Das teilte das Landgericht München II am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den Bezirksleiter zwei Jahre., Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, […]