Verfassungsgericht bestätigt Arztvorbehalt für Eigenbluttherapie
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin gegen das Verbot der Blutentnahme zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte abgewiesen. Eine Verletzung ihrer Rechte konnte nicht festgestellt werden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die Beschwerdeführerin hatte sich gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen gewandt, die ihr diese Praxis untersagten., Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Blutentnahme für sogenannte native Eigenblutbehandlungen, bei denen Vollblut aus der Vene entnommen und unverändert in die Muskulatur […]