Urteil im sächsischen “Munitionsskandal” teilweise aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten sächsischen "Munitionsskandal" auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilweise aufgehoben. Das teilte der BGH am Mittwoch mit., Ein Polizeibeamter und Schießtrainer des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen war zuvor wegen veruntreuender Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die gegen die Freisprüche von zwei weiteren Angeklagten, dem Kommandoführer und einem Einsatzbeamten, gerichteten Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Revision des verurteilten […]