BGH: TV-Weiterleitung in Seniorenheimen nicht vergütungspflichtig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber eines Seniorenwohnheims, die Rundfunkprogramme über eine Satellitenempfangsanlage empfangen und durch ein Kabelnetz an die Bewohner weiterleiten, keine Vergütung an Urheber oder Sendeunternehmen zahlen müssen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit., Die Klage wurde von Verwertungsgesellschaften eingereicht, die die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Musikurhebern und Sendeunternehmen wahrnehmen. Sie sahen in der Weiterleitung der Programme einen Eingriff in ihre Rechte und forderten die Betreiberin des […]