Gericht weist Nebenklagen von Nord-Stream-Betreibern ab
Der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat die Nebenklagen der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG im Verfahren um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines nicht zugelassen., Das Gericht entschied, dass es an den erforderlichen "besonderen Gründen" fehle, die eine Nebenklage rechtfertigen würden, teilte das OLG am Freitag mit. Die Antragstellerinnen hätten demnach keine besondere prozessuale Schutzbedürftigkeit nachweisen können, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Tat ausgelöst worden wäre, […]