Arbeitsgruppe soll für BKA Begriff Femizid genauer definieren
Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff Femizid genauer fassen. Allgemein versteht man darunter tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch sonst rechtlich definiert., Jetzt wurde unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. "Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid", schreibt das BKA auf Anfrage des "Spiegel". Ziel ist es offenbar, […]