EuGH: Blitzeinschlag kein normaler Flugrisiko-Faktor
Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann als "außergewöhnlicher Umstand" gelten, der ein Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden., Der konkrete Vorfall ereignete sich, als ein Flugzeug der Austrian Airlines kurz vor der Landung in Iasi in Rumänien von einem Blitz getroffen wurde. Aufgrund der notwendigen Sicherheitsüberprüfungen konnte der folgende Flug […]