Zoll darf Öltanker “Eventin” vorläufig nicht einziehen
Der Zoll darf den als Teil der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" inklusive Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren., Der Tanker war im Januar 2025 auf dem Weg von Russland nach Indien und geriet manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer, wo er vor Sassnitz auf der Insel Rügen auf die Reede geschleppt wurde. Die Ladung des Tankers galt […]