EuGH: Kirchenaustritt allein rechtfertigt keine Kündigung
Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres kündigen, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Anforderung, nicht aus der Kirche auszutreten, "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zudem müsse die Art der Tätigkeit und das Ethos der Einrichtung berücksichtigt werden., Der konkrete Fall betrifft eine Beraterin der Katholischen Schwangerschaftsberatung in Deutschland, die aus der Kirche […]