Krings will kollektive Mithaftung bei Krawallen

Der Unions-Fraktionsvize im Bundestag, Günter Krings (CDU), fordert eine Gesetzesänderung nach französischem Vorbild für Schäden, die bei Ausschreitungen entstehen. „Wir müssen überall in Europa einen neuen Umgang mit diesen verwahrlosten Gruppen finden, die sich nirgends in der EU integrieren wollen“, sagte er der „Welt“ (Mittwochausgabe). Darauf könne der Rechtsstaat nur „mit maximaler Härte und Konsequenz“ reagieren. „Offenbar wird jede wahrgenommene Schwäche der staatlichen Ordnung als Einladung für Gewalt und Plünderungen missverstanden.“
Eine zivilrechtliche Haftung zähle „definitiv“ dazu. Mit den Worten des damaligen französischen Ministerpräsidenten Gabriel Attal gelte: Was man kaputt mache, das repariere man, was man verschmutze, das mache man sauber. Dazu brauche es neue Mithaftungsregeln, weil eine individuelle, konkrete Schädigung bei den Geschehen schwer nachzuweisen sei. Wer sich an Randalen beteilige, billige sie und habe dann als Gesamtschuldner für die entstandenen Schäden geradezustehen.
Krings schloss sich außerdem der Auffassung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, wonach die Krawalle vor allem von linken Extremisten und migrantischen Milieus ausgegangen seien. Diese hätten die Proteste der Schüler und Studenten gekapert.
„Die Sicherheitsbehörden müssen die Ereignisse noch im Detail auswerten, doch die ersten Feststellungen zeichnen bereits ein klares Bild: In Frankfurt stammten etwa 95 Prozent der Festgenommenen aus zugewanderten Familien“, behauptete Krings. „Andere Chaoten traten szenetypisch vorbereitet mit Molotowcocktails, Waffen, selbstgebauter Pyrotechnik und Vermummung auf.“
Das seien seiner Ansicht nach praktisch dieselben Milieus wie in Frankreich und anderen europäischen Ländern bei Randalen und Plünderungen. Mit Schülern und Studenten, die für berechtigte Anliegen demonstrierten, habe das nichts mehr zu tun.
Die Obfrau der Linken im Innenausschuss des Bundestags, Clara Bünger, sieht eine Mithaftung kritisch. Wer nachweislich einen Schaden verursache, könne schon heute dafür haftbar gemacht werden, sagte sie der Zeitung. Dafür brauche es keine neuen Gesetze. Bünger nannte dabei die Paragrafen 823 und 830 im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Was hier aber diskutiert werde, gehe viel weiter: Menschen sollten für Schäden bezahlen, die sie selbst gar nicht verursacht hätten. Das halte sie für hochproblematisch, so Bünger. Das laufe darauf hinaus, Menschen davon abzuschrecken, demonstrieren zu gehen. Es könne nicht sein, dass Menschen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnähmen, damit riskierten, für das Verhalten völlig fremder Menschen finanziell ruiniert zu werden. Eine pauschale Haftung von Demonstranten sei mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion und des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz, sieht die Äußerungen des Ministers ebenfalls kritisch. Es sei gut, dass Alexander Dobrindt seine Aussage heute schon deutlich relativiert habe, sagte der Grünen-Politiker der „Welt“. Das sei dringend notwendig gewesen. Was solle es denn konkret heißen, wenn der Bundesinnenminister bestimmte Personengruppen gezielt in den Blick nehmen wolle? Hatte er sie vorher etwa nicht im Blick“
Derartige Spaltungs- und Stadtbild-Debatten brächten sicherheitspolitisch nicht weiter, so von Notz. Die innere Sicherheit in Deutschland erhöhten sie um keinen Jota. Man gehe davon aus, dass der Innenminister auch zukünftig Gewalt- und Straftaten, völlig unabhängig davon, wer sie begehe, mit der notwendigen sicherheitspolitischen Ernsthaftigkeit begegnen werde.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sieht rechtliche Hürden für eine Ausweitung der Mithaftung. Der Grundgedanke sei zwar nachvollziehbar. Ob das französische Modell jedoch eins zu eins auf Deutschland übertragbar sei, erscheine fraglich, da Deutschland und Frankreich unterschiedliche Rechtssysteme hätten. In Deutschland erfolge die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen anders als in Frankreich in der Regel über das Zivilrecht. Die praktische Umsetzung eines vergleichbaren Modells in Deutschland sei daher mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen verbunden.
Die zentrale Frage wäre daher, welchen zusätzlichen Nutzen ein neues Modell tatsächlich bringen würde, so Teggatz. Stattdessen sei es sinnvoller, bestehende Instrumente konsequent anzuwenden, zu verschärfen, Strafverfahren zu beschleunigen und Gewalttäter schneller und spürbarer zur Verantwortung zu ziehen.
Der Lagebeurteilung des Innenministers stimmte Teggatz zu. Innenminister Dobrindt habe absolut recht mit seiner Aussage, sagte er der „Welt“. Wenn bekannte Tätergruppen verstärkt in den Blick genommen würden, handle es sich nicht um eine pauschale Verdächtigung ganzer Bevölkerungsgruppen, sondern um lageorientierte Polizeiarbeit. Die Polizei sei darauf angewiesen, Erkenntnisse über Täterstrukturen, Verhaltensmuster und Vernetzungen konsequent auszuwerten. Dazu gehörten auch kriminalistische Methoden wie Täterbildanalysen und Rasterfahndungen. Ziel müsse es sein, gewaltbereite Akteure aus ihrer Anonymität herauszuholen, Straftaten frühzeitig zu verhindern und Verantwortliche konsequent zur Rechenschaft zu ziehen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Günter Krings (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Quelle: dts-nachrichtenagentur.de