Gericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte., Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehilfskraft am Unterarm tätowieren lassen. Anschließend entzündete sich die Stelle, woraufhin sie mehrere Tage krankgeschrieben war. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des […]