Drei Länder klagen gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Das teilten die Gesundheitsminister der drei Länder gemeinsam am Dienstag mit., Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des G-BA mit der Länderverantwortung für die Krankenhausversorgung vereinbar sind. Konkret gehe es unter anderem um die stationäre Versorgung von Frühchen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm sowie um die allogene Stammzellentransplantation., Die Länder befürchten, dass die […]