Steuerrechtler kritisiert Erbschaftsteuerkonzept der SPD
Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. "Die fehlende Differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad ist natürlich ein verfassungsrechtliches Problem", sagte Kube mit Blick auf das SPD-Konzept dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe)., Das Problem sei Artikel 6 des Grundgesetzes, das den Schutz der Familie garantiere und seiner Ansicht nach auch im Erbschaftsfall anzuwenden sei, so Kube. Der Grund für die […]