Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehlzeiten ablehnen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Privatschule nicht verpflichtet ist, einen Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten weiter zu unterrichten. Ein sogenannter Kontrahierungszwang bestehe nur, wenn die Verweigerung eines neuen Schulvertrages willkürlich wäre, teilte das Gericht am Dienstag mit., Im konkreten Fall hatte eine 17-jährige Schülerin eine englischsprachige Privatschule besucht. Die Schulverträge wurden jeweils nur für ein Jahr abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 forderte die Schule die Eltern fristgerecht […]