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Hubig würdigt Bundesverfassungsgericht zum 75. Jubiläum

today26 September 2026

Hintergrund
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines 75. Jubiläums gewürdigt. “Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre unsere Republik nicht die gleiche”, sagte Hubig der “Rheinischen Post”. “`Karlsruhe` hat unser Land geprägt und unsere Verfassung zu dem gemacht, was sie ist: ein Bollwerk der Freiheit und der Demokratie”, so die Ministerin. “Eine Verfassung, deren Versprechen Bürger beim Wort nehmen können; eine Verfassung, deren zeitlicher und geistiger Horizont viel weiter ist als der ihrer Mütter und Väter”, sagte Hubig., “Egal, ob es um Klimaschutz geht, um das Recht auf Bildung, um Selbstbestimmung am Lebensende oder über das eigene Geschlecht: In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich Antworten auf große Fragen der Gegenwart – und auch das erklärt, warum das Gericht weltweit und daheim größtes Ansehen genießt”, sagte die SPD-Politikerin. Sie ergänzte, der Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts sei Anlass zu Stolz und zu Freude. “Feiern wir diesen Tag als Bürger der `Karlsruher Republik`. Doch machen wir uns zugleich bewusst: Das Gericht und das Land stehen vor großen Herausforderungen”, sagte Hubig., “Unsere verfassungsmäßige Ordnung, die gleiche Würde und Freiheit aller Menschen sind nicht selbstverständlich”, mahnte die Bundesjustizministerin. “Und wenn wir sie bewahren wollen, dann dürfen wir nicht allein auf 16 exzellente Richter in Karlsruhe setzen”, sagte Hubig. “Auch das beste Verfassungsgericht der Welt – und wir haben es – kann Freiheit und Demokratie nicht alleine bewahren”, sagte Hubig. “Und auch die beste Verfassung kann politisches Ringen um die richtigen Lösungen nicht ersetzen. Es kommt auf uns alle an”, so die Ministerin., Vor fast 75 Jahren, am 28. September 1951, wurde das Bundesverfassungsgericht eröffnet. Am kommenden Montag werden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Festakt erwartet., Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Geschrieben von: Radio Osnabrück Redaktion

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