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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf für die Digitalisierung des polizeilichen Führungszeugnisses verabschiedet. Statt der bisherigen Papierurkunde sollen Antragsteller zukünftig das Führungszeugnis auch als digitales Dokument durch das Bundesamt für Justiz erhalten können, teilte das Ministerium mit. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen unter anderem für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor., Die Einführung des digitalen Führungszeugnisses sei ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). “Ob im Beruf oder im Ehrenamt – das Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen unverzichtbar. Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied. Es ist gut, dass wir hier bei der Digitalisierung des Staates vorankommen.”, Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seine Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Pro Jahr werden in Deutschland rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt., Foto: Sitzung des Bundeskabinetts (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Geschrieben von: Radio Osnabrück Redaktion
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