BGH bestätigt Urteil gegen Londoner Fondsmanager wegen Cum-Ex
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Das teilte der BGH am Dienstag mit., Das Landgericht Bonn hatte die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hatten im Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 […]