Gesetzespläne zur Wählbarkeit von Volksverhetzern stoßen auf Kritik
Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem Vorhaben "die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken". Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem "Spiegel": "Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt"., Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit […]