GdP hält dreimonatige IP-Adressenspeicherung für nicht ausreichend
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung, hält die Frist aber für zu kurz., "Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Roßkopf verweist auf die lange Dauer von Ermittlungen. "Eventuelle Ermittlungen in […]