Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren
Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren. Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sagte sie der "Rheinischen Post" (Samstag). Es sei kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz der Demokratie., Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft seien, sollte das alarmieren, so Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei. […]