Wehrdienst: Koalition behält sich “Zufallsverfahren” vor
Die schwarz-rote Koalition behält sich die Einführung einer Wehrpflicht mit Losverfahren ("Zufallsverfahren" genannt) für den Fall vor, dass sich mit Einführung des neuen Wehrdienstes nicht genügend Freiwillige finden., Das ergibt sich aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten., "In Paragraph 2a wird festgelegt, dass der Deutsche Bundestag über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht entscheidet, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage […]