Di Fabio: Ausländerwahlrecht auf Landesebene verfassungswidrig
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hält das von einer möglichen rot-rot-grünen Regierung in Berlin geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig., Auf kommunaler Ebene könne man ein Ausländerwahlrecht einführen, auf Landesebene, also im Staatsbereich, Bund und Länder, gehe das nicht, sagte Di Fabio am Donnerstag dem TV-Sender "Welt". Hier wähle "das deutsche Volk" beziehungsweise die "Teilvölker" in den Ländern. Und dazu müsse man Deutscher sein, "also einen deutschen […]