Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen
Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Demnach ist der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten., Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung dieser Regelung beantragt. Sie argumentierte, dass der entsprechende Paragraf gegen die Thüringer Verfassung verstoße und daher nichtig sei. Der […]